Ambulante Zusatztarife und ihre Bestandteile

Fast alle privaten Krankenversicherungen bieten ambulante Zusatztarife an. Da diese Angebote jedoch sehr unterschiedlich sind, sollte eine detaillierte Beratung erfolgen, um festzustellen, welche Leistungen tatsächlich sinnvoll sind und vom Versicherten auch benötigt werden.

Naturheilverfahren / Heilpraktiker
 
Obgleich mittlerweile ca. 70% aller Bundesbürger andere als die schulmedizinische Heilverfahren nutzen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten in der Regel nicht. Daher ist für GKV-Versicherte, die sich für alternative Heilmethoden interessieren, ein privater Ergänzungsbaustein die einzige Möglichkeit, diese Leistungen erstattet zu bekommen. Hierbei ist es sinnvoll und auch wichtig, wenn nicht nur die Behandlungskosten des Heilpraktikers, sondern auch die von ihm verordneten Medikamente erstattet werden, was bei weitem nicht jeder Zusatztarif beinhaltet. Es sollte zudem darauf geachtet werden, inwieweit summenmäßige Begrenzungen die Erstattungen reduzieren, was bei den meisten Tarifen so gehandhabt wird.


Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen)
 
Wer auf Sehhilfen angewiesen ist, interessiert sich aus eigenen Erfahrungen heraus in hohem Maße für eine gute Absicherung. Dabei ist nicht nur der praktische Nutzen der Sehhilfe wichtig, sondern auch gutes Aussehen gefragt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten mehr für Brillen und Kontaktlinsen (Ausnahmen sind Kinder unter 18 Jahren und Menschen mit einer sehr starken Sehbeeinträchtigung). Kosten von mehreren 100,- EUR sind oft die Folge. Diese können mit Hilfe einer entsprechenden Ergänzungsversicherung zumindest teilweise abgefedert werden.


Vorsorgeleistungen
 
Auch wenn es im Widerspruch zum immer wieder - besonders auch von den gesetzlichen Kassen - propagierten Vorsorgegedanken steht: Zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen. So werden z.B. Mammografien, Hautkrebsvorsorge und Augeninnendruckuntersuchungen nur noch bezahlt, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Wer ohne einen Verdacht für sich selbst aber Gewissheit haben will, muss die Vorsorgeuntersuchungen selbst bezahlen. Da in weiten Teilen der Bevölkerung eine rechtzeitige Vorsorge als sinnvoll angesehen wird, haben die privaten Krankenversicherungen mit einem breiten Angebot entsprechender Ergänzungsversicherungen reagiert.


Zuzahlungen
 
Die Anzahl der Zuzahlungen und deren Umfang wird immer größer: Ob bei Arznei-, Verband- und Heilmitteln, Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten, Krankentransporten etc. - überall sind Zuzahlungen zu leisten.

Leistungsart
Zuzahlungen
Arznei- und Verbandmittel
pro Arznei- und Verbandmittel 10% des Abgabepreises, mind. 5,- EUR, max 10,- EUR; jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels selbst
Heilmittel
pro Verordnung 10,- EUR, sowie 10& der Kosten des Heilmittels
Hilfsmittel
pro Hilfsmittel 10% der Kosten, mind. 5,- EUR, max 10,- EUR. Kein Zuschuss mehr für Brillen und Kontaktlinsen.
Zahnersatz
Je nach durchgeführter regelmäßiger Prophylaxe 35-50% der Kosten im Rahmen der Regelversorgung
Kieferorthopädie
20% für das 1. Kind (bis zum 18. Lebensjahr)10% ab dem 2. Kind (bis zum 18. Lebensjahr)Die Zuzahlungen werden bei abgeschlossener Behandlung zurückgezahlt
Krankenhausaufenthalt / Anschlussheilbehandlung
pro Tag 10,- EUR, max.28 Tage
Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, PKW oder Taxi
in voller Höhe, also keine Erstattung mehr
Transportkosten in Krankenwagen und Rettungsfahrzeugen
pro Fahrt 10% der Kosten, mind. 5,- EUR, max 10,- EUR
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
10,- EUR täglich bis zu 28 Tagen
Regeldauer 3 Wochen Wiederholung frühestens nach 4 Jahren


Jede Zuzahlung ist für sich gesehen in der Regel für den Versicherten kein gravierendes finanzielles Problem, in der Summe jedoch kann sich durchaus eine finanzielle Belastung ergeben.

Es sollte bei einem entsprechenden Zusatztarif darauf geachtet werden, dass die Übernahme der Zuzahlungen zu 100% erfolgt. Damit ist für eine Dynamik bei den Erhöhungen der gesetzlichen Zulagen durch die private Absicherung bereits vorgesorgt.


Praxisgebühr
 
Ab dem 01.01.2004 muss jeder Patient bei einem Arzt- und Zahnarztbesuch eine Praxisgebühr in Höhe von 10,- EUR pro Quartal bezahlen. Das gilt für die erstmalige Inanspruchnahme eines Arztes, ganz gleich, ob es sich um einen Haus- oder Facharzt handelt. Wer mehrfach zum selben Arzt oder mit Überweisung zu weiteren Ärzten geht, braucht die Praxisgebühr nicht nochmals in einem Quartal zu bezahlen. Einige Zusatztarife erstatten diese Praxisgebühr.