Private Krankenversicherung - Antragstellung
Bei der Antragstellung für eine private Krankenversicherung, müssen - wie auch bspw. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Gesundheitsfragen beantwortet werden. Der Versicherer hat hier das Recht, einen Antrag nicht anzunehmen bzw. den Antrag nach Vorlage eines oder mehrerer ärztlicher Untersuchungsberichte abzulehnen. Bereits die Annahmerichtlinien der Gesellschaften verhindern meistens bspw. die Versicherung von psychisch und physisch chronisch Kranken. So werden es Antragsteller, die an gewichtigen Vorerkrankungen oder Beschwerden leiden, schwer haben, einen Versicherungsschutz zu erhalten. Beispiel hierfür sind: Allergien, Tinnitus, psychosomatische Leiden, ein außerhalb der Normalwerte liegender BMI (Body Mass Index) etc. Der Grund hierfür liegt in der Sorge der Gesellschaft, künftig für entsprechende Behandlungen hohe Kosten übernehmen zu müssen.
Allerdings muss eine Vorerkrankung nicht immer zu einer Ablehnung des Antrags führen. Die Gesellschaften können den Versicherungschutz dennoch gewähren, allerdings unter Einschränkungen. So kann z.B. die Kostenübernahme für bestimmte - mit der Vorerkrankung in Zusammenhang stehende - Behandlungen aus dem Versicherungsschutz ausgeklammert werden. Oder es kann ein Zuschlag (z.B. Anhebung des Beitrags um 10%) vereinbart werden, der dem erhöhten Risiko Rechnung trägt.
Sollten Sie in Ihrem Leben bereits gesundheitliche Beschwerden gehabt haben oder an Erkrankungen leiden und nicht sicher sein, ob damit Ihr Antrag auf eine private Krankenversicherung oder auch für andere Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherung, Dread Disease Versicherung, Lebensversicherung etc.) problemlos angenommen wird, senden Sie uns eine entsprechende Anfrage. Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung können wir sehr gut beurteilen, ob eine Antragstellung in Ihrem Fall reibungslos verlaufen wird oder nicht. Wir geben Ihnen dann eine diesbezügliche Empfehlung und klären Sie ggf. über weitere Möglichkeiten auf.