Beitragshöhe

 
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die zu zahlenden Beiträge an die gesetzlichen Kassen prozentual vom Einkommen berechnet. Dies ist von Vorteil für Versicherte mit geringen Einkünften oder rückläufigem Einkommen. Von Nachteil ist dies allerdings für Versicherte mit hohem Einkommen. Wie auch bei der Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung übernimmt der Arbeitgeber etwa die Hälfte der Kosten.

Beispiele:

Monatliches Bruttogehalt:
3000,- €
2300,- €
Beitragssatz der Krankenkasse z.B.
13,9 % (AOK)
13,8% (Barmer)
Krankenversicherungsbeitrag
417,- €
317,40 €
+ Beitrag für Pflegepflichtversicherung
51,- €
39,10 €
= Gesamtbeitrag
468,- €
356,50 €
- Abzüglich 50% Arbeitgeberzuschlag
234,- €
178,25 €
= Zahlbetrag nach Arbeitgeberzuschlag
234,- €
178,25 €
+ Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 %
(nur vom Arbeitnehmer zu zahlen)
27,- €
20,70 €
= Vom Versicherten zu zahlender Beitrag
261,- €
198,95 €

 

 

 



 

 

 



Niedrige Beitragssätze der Kassen bewirken, dass vor allem "gute Risiken", also gesunde Menschen, z.B. von den teureren Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zu Kassen mit einem günstigeren Beitrag wechseln, während die schlechten Risiken, also Versicherte, die laufend Leistungen in Anspruch nehmen müssen, bei ihrer angestammten Krankenkasse bleiben. Diese Antiselektion war vom Gesetzgeber natürlich nicht gewünscht und bewirkt, dass die Diskrepanz zwischen hohen und niedrigen Beiträgen immer größer wird.


Familienversicherung
 
Ein großer Vorteil der GKV ist die Familienversicherung. Alle nicht erwerbstätigen Familienmitglieder (z.B. Hausfrau und Kinder) sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, so dass lediglich einmal der Krankenkassenbeitrag zu entrichten ist.