Private Krankenversicherung FAQ - Fragen und Antworten zur PKV

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Private Krankenversicherung. Dieser Fragenkatalog wird ständig erweitert.

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Grundlagen
Tarifauswahl
Leistungen
Besonderheiten
GKV
Zusatzversicherung

 

Wer kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden?
Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze: 47.250,- € übersteigt, können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens eine PKV abschließen. Auch Beamtenanwärter, Ärzte im Praktikum, Studenten unter gewissen Voraussetzungen, Zeitsoldaten nach Abschluss der Dienstzeit und Personen, die für längere Zeit ins Ausland gehen, haben die Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Gesetzlich Versicherte haben noch die Möglichkeit, durch eine PKV ihren Krankenversicherungsschutz zu verbessern.
     
Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?
In der Krankenversicherung wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) auch Versicherungspflichtgrenze genannt und bezeichnet die Einkommensgrenze, ab der ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Um das Jahresarbeitsentgelts zu berechnen, werden nicht nur die 12 Monatsgehälter herangezogen, sondern auch die weiteren regelmäßigen Gehälter, z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenpauschalen, Entgelte für vertraglich geschuldete Bereitschaftsdienste, die vermögenswirksamen Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz, aber nicht die Arbeitnehmersparzulage.
     
Gibt es in der PKV eine Familienversicherung?
Nein, in der PKV wird für jedes Familienmitglied ein separater Beitrag erhoben. Die anderen Familienmitglieder müssen sich somit einzeln privat oder gesetzlich krankenversichern.
     
Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
Es gibt bestimmte Voraussetzungen: Angestellte / Arbeitnehmer bis zum 55. Lebensjahr, wenn Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze(BBG) sinkt, sind automatisch wieder pflichtversichert und somit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt Ihr Einkommen vor Ablauf von 12 Monaten wieder die BBG, können Sie nur dann in der GKV bleiben, wenn sie in den letzten 5 Jahren bereits mind. 24 Monate Kassenmitglied waren.
     
Verliere ich meinen Arbeitgeberzuschuss, falls ich mich privat versichere?
Nein. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen und auch für die mitversicherten Personen, wie Ehegatte und Kinder, die Hälfte bis max. zum Höchstsatz der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung dazu.Ihr Arbeitgeber zahlt für das Jahr 2005 zu Ihrer privaten Krankenversicherung bis zu 252,04 EUR dazu.
     
Ist für mich die PKV sinnvoll?
Es viele Gründe das System zu wählen. Man kann viel Geld mit einer privaten Krankenversicherung sparen. Müssen Kinder und Ehepartner mitversichert werden, kann die gesetzliche Versicherung günstiger sein. Wird nur ein Partner samt Kindern versichert, weil der andere Partner selbst versichert ist, wird die private Versicherung trotz Kindern günstiger sein. Bei mehr als 3 Kindern verschiebt sich die Sache wieder. In der privaten Krankenversicherung können Sie ihren Versicherungsschutz so wählen, wie Sie es wollen. Die Leistung guter Anbieter liegt auf deutlich höherem Niveau als bei den gesetzlichen Kassen. Wer gut verdient, sollte überlegen, ob er es sich leisten kann, schlecht versichert zu sein.