Private Krankenversicherung FAQ - Fragen und Antworten zur PKV

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Private Krankenversicherung. Dieser Fragenkatalog wird ständig erweitert.

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Grundlagen
Tarifauswahl
Leistungen
Besonderheiten
GKV
Zusatzversicherung

 

Was leistet die private Krankenversicherung im ambulanten Bereich?
Ambulante Leistungen: freie Arztwahl; wenig Wartezeiten durch Terminvereinbarung; jederzeit Arztwechsel auch ohne Überweisung; neueste (auch alternative oder sehr teure) Behandlungsmethoden und Medikamente; freie Verschreibung aller Arzneimittel; Zuzahlungsfreiheit bei allen Medikamenten und Heilmitteln; freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern; kostenerstattung auch für entspiegelte oder getönte Brillengläser; Kostenerstattung für Brillengestelle zwischen 100 und 250 Euro; Kostenerstattung für harte oder weiche gasdurchlässige Linsen
     
Was leistet die private Krankenversicherung im stationären Bereich?
Stationäre Leistungen: freie Wahl des Krankenhauses; Chefarztbehandlung; Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer; Krankenhaustagegeld; Kein Eigenanteil an den Krankenhauskosten
     
Was leistet die private Krankenversicherung im zahnärztlichen Bereich?
Zahnärztliche Leistungen: freie Wahl des Zahnarztes; Kostenerstattung für Zahnbehandlung bis zu 100%; auch Inlays werden erstattet; Kostenerstattung für Zahnersatz bis zu 100%. Auch Implantate und aufwendiger Zahnersatz werden bezahlt; Kostenerstattung für Kieferorthopädie bis zu 100%
     
Was leistet die private Krankenversicherung bei der Lohnfortzahlung?
Lohnfortzahlung: Leistung entsprechend dem vereinbarten Satz der Krankentagegeldversicherung, bis zum vollen Nettoeinkommen
     
Was leistet die private Krankenversicherung in der Pflegeversicherung?
Pflegeversicherung: Leistungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
     
Wie werden die Kosten erstattet?
Arztrechnungen reichen Sie an Ihre Versicherung weiter. Diese überweist das Geld auf Ihr Konto, anschließend zahlen Sie die Rechnung. Medikamente bezahlen Sie gleich in der Apotheke. Die Quittung reichen Sie bei der Versicherung ein, der Betrag wird umgehend erstattet. Für das Krankenhaus gibt es eine Klinik-Card, d.h. das Krankenhaus rechnet direkt mit Ihrer Versicherung ab.
     
Welche Leistungen werden von einer Privaten Krankenversicherung nicht übernommen?
Unfälle, Krankheiten und Todesfälle, die aufgrund von Kriegseinsätzen oder Wehrdienst entstanden sind; Krankheiten und Unfälle, die auf Vorsatz beruhen; Entziehungskuren und Entziehungsmaßnahmen; Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker, die von der Versicherung nicht anerkannt sind; Kur- und Sanatoriumsaufenthalte sowie Rehabilitationsmaßnahmen, falls nicht anders vereinbart; Ambulante Heilbehandlungen an einem Kurort, falls der Versicherte nicht dort seinen ständigen Wohnsitz hat oder während eines Aufenthaltes eine sofortige Behandlung notwendig ist; Unterbringungskosten für Pflegeheime etc.
     
Wann müssen die Belege eingereicht werden?
Der Versicherte kann die Belege zur Kostenerstattung entweder gleich einreichen oder sie sammeln und einmal im Jahr einreichen.