Private Krankenversicherung FAQ - Fragen und Antworten zur PKV
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um
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| Grundlagen |
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| Tarifauswahl |
| Leistungen |
| Besonderheiten |
| GKV |
| Zusatzversicherung |
| Für wen lohnt sich eine private Zusatzversicherung? | Eine private Zusatzversicherung lohnt sich grundsätzlich für jeden gesetzlich Versicherten, da jeder gesetzlich Versicherte von den bisherigen Leistungskürzungen und den aktuellen Änderungen durch die Gesundheitsreform 2004 betroffen ist. Durch eine private Zusatzversicherung können die bisherigen Leistungen erhalten bzw. der Leistungsumfang erhöht werden. Jeder gesetzliche Versicherte hat das Recht eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Der Versicherungsbeitrag hängt dabei vom Eintrittsalter, Geschlecht, Leistungswünschen und Gesundheitszustand ab.
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| Wann leistet eine private Zusatzversicherung? | Eine private Zusatzversicherung leistet meist nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei werden entweder bestehende Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgestockt oder die entstandenen Restkosten gedeckt. Einige Tarife leisten auch ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, sind allerdings wesentlich teurer (z.B. Implantate).
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| Welche Leistungen bietet eine private Zusatzversicherung? | Eine private Krankenzusatzversicherung (PKZ) macht es möglich die gesetzlichen Leistungskürzungen aufzufangen, bzw. den Versicherungsschutz zu erhöhen. Ambulante Behandlungen: Heilpraktiker, Arzneimittel, Heilmittel wie Bäder und Massagen und Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte Stationäre Behandlungen: Ein- oder Zwei-Bettzimmer mit oder ohne Chefarztbehandlung Zahnärztliche Behandlungen: Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays und Implantate Krankentagegeldleistungen: Absicherung des Verdienstausfalls aufgrund Arbeitsunfähigkeit in Folge von Unfällen oder Krankheiten |
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| Sind Zusatzversicherungen steuerlich absetzbar? | Prinzipiell ja. Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und können daher bis zu einer bestimmten Höchstbeitragsgrenze als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Alle die nach dem 31.12.1957 geboren wurden, können Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung bis zu 184 € geltend machen.
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