Was ist die PKV?

Geschichtliche Entwicklung der PKV (Private Krankenversicherung)
 
Die PKV (private Krankenversicherung) zählt zu den ältesten Versicherungszweigen in Deutschland und findet ihren Ursprung bereits Mitte des 18. Jahrhunderts. Nach der Gründung der GKV im Jahre 1883 konnte sich die PKV zunächst nicht durchsetzen, weil der Mittelstand über ausreichend finanzielle Mittel verfügte, um sich selbst zu schützen. Dies änderte sich jedoch nach der Inflation im Jahre 1924, als der allgemeine Vermögensverlust dazu führte, dass die Kosten bei Krankheit nicht mehr aus Rücklagen bezahlt werden konnten. Nun suchte man Schutz in der PKV, da aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Beitritt in die GKV nicht möglich war.

Bis zum Jahre 1924 bot die PKV nur Tagegeldversicherungen zur Sicherung des Einkommens an. Danach entwickelte sie aber auch Krankheitskostentarife, die die Kosten der Krankheitsbehandlung abdecken sollten. Diese Tarife ähnelten aber zum Großteil noch dem Leistungsgefüge der GKV. Erst in den 30er Jahren, als die Kalkulationsgrundlage für dieBerechnung von Leistung und Gegenleistung für Krankheitskostentarife geschaffen wurde und dadurch die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gesichert war, brachte die Private Krankenversicherung erstmals Tarife auf den Markt, die den individuellen Bedürfnissen der Versicherten gerecht werden konnte.


Heutige Situation
 
Heute ist eine private Krankenversicherung ein selbständiges Wirtschaftsunternehmen, das für die Deckung von Krankheitskosten sorgt. Als Zusammenschluss der privaten Krankenversicherungen fungiert der "Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.". Zur Zeit (2006) gibt es in Deutschland rund 50 private Krankenversicherungen. Die Privaten Krankenversicherungen finanzieren sich aus Prämien, die abhängig sind von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang der gewählten Tarife. Ist einer privaten Krankenversicherung das Gesundheitsrisiko eines Antragstellers zu hoch, darf sie - anders als die GKV- ablehnen. Anders als bei der GKV gibt es auch keine beitragsfreie Familienversicherung, sondern es müssen zusätzliche Beiträge für Kinder oder Lebens-/Ehepartner entrichtet werden. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung macht die Private Krankenversicherung Gewinne. Die Privaten Krankenversicherungen bilden Altersrückstellungen, um den Prämienanstieg im Alter zu dämpfen bzw. zu vermeiden. Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung können diese Altersrückstellungen zur Zeit jedoch nicht mitgenommen werden.


Versicherter Personenkreis
 
Grundsätzlich kann sich jeder privat versichern. Die Private Krankenversicherung bietet bspw. Versicherungsschutz für Personen, die gesetzlich versichert sind, aber verbesserte Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Oder sie gibt den Beamten die Möglichkeit, die Differenz zwischen Beihilfe und tatsächlich entstandenen Kosten abzudecken. Letztendlich bietet die Private Krankenversicherung all jenen vollen Versicherungsschutz, die nicht versicherungspflichtig oder freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind.

 
 
Arbeitgeberanteil in der PKV
 
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass sich ein Arbeitgeber auch an der Prämie eines PKV-Versicherten (einschließlich seiner Familienangehörigen) beteiligen muss, sofern der Versicherungsschutz in der PKV der Art nach die gleichen Leistungen beinhaltet wie der in der GKV. Das Gleiche gilt seit dem 01. August 2001 auch für den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Grundlage für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses ist der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz aller Krankenkassen am 01. Januar des Vorjahres. Die Hälfte des Betrages, der sich aus der Multiplikation von Bruttoarbeitsentgelt (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und dem jeweiligen Beitragssatz ergibt, wird als Beitragszuschuss vom Arbeitgeber gezahlt. Die Höhe des Zuschusses ist dabei jedoch auf die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages begrenzt.

Für eine Krankenhaustagegeldversicherung in Verbindung mit einer Vollkostenversicherung gibt es einen Arbeitgeberzuschuss, allerdings nicht für eine Pflegezusatzversicherung. Zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in halber Beitragshöhe, jedoch maximal die Hälfte des Höchstbeitrages in der sozialen Pflegepflichtversicherung.