Kassenleistungen
Die Leistungen in der GKV sind für alle gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend durch das SGB V festgelegt. Somit haben die gesetzlichen Kassen ihren Mitgliedern aufgrund gesetzlicher Vorschriften Mindestleistungen zu erbringen, die bei allen Kassen identisch sind. Im ambulanten, stationären und im Zahnbereich sind die Leistungen, die jeder GKV-Versicherte in Anspruch nehmen kann, also zum größten Teil bei allen Kassen gleich.
Einziges Unterscheidungsmerkmal hinsichtlich der Leistungen der gesetzlichen Kassen sind die sogenannten Kann-Leistungen. Dies sind beispielsweise unterschiedliche Zuschüsse für Schutzimpfungen, Hospiz-Betreuung, Grundpflege, Haushaltshilfen, hauswirtschaftliche Behandlungspflege etc. Darüber hinaus können in zeitlich befristeten Modellversuchen von den gesetzlichen Kassen Leistungen übernommen werden, die nicht Bestandteil des im SGB V festgelegten Leistungsumfangs sind. So können bspw. bestimmte Medikamente - z.B. zur Krebstherapie - oder auch Behandlungsmethoden, wie z.B. Homöopathie oder Akupunktur teilweise und temporär erstattet werden.
Dennoch sind Leistungsunterschiede nicht das primäre Entscheidungskrterium, wenn es darum geht, die Kasse zu wechseln. Im Vordergrund steht fast immer die Beitragshöhe.