Leistungen in der PKV - Private Krankenversicherung
In der PKV wird ebenso wie in der GKV zwischen den drei Bereichen "Ambulante Heilbehandlung", "Stationäre Heilbehandlung" und "Zahnärztliche Leistungen" unterschieden.
Da in der privaten Krankenversicherung diese Bausteine vom Versicherten selbst wählbar sind (nahezu alle Gesellschaften bieten für die drei genannten Bereiche verschiedene Tarifbausteine an) und je nach Bedarf in passender Ausprägung zusammengestellt werden können, hat der Versicherungsnehmer dadurch die Möglichkeit, sich die Leistungen in der Qualität zusammenzustellen, die er seiner Meinung nach benötigt.
- Ambulante Heilbehandlung
Zur ambulanten Heilbehandlung gehören: Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen, psychotherapeutische Behandlungen, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, ärztlich verordnete Arzneien und Verbandmittel, ärztlich verordnete Heilmittel, wie z.B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen, ärztlich verordnete Hilfsmittel wie z.B. Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) Haftschalen, Hör- und Sprechgeräte, orthopädische Schuheinlagen, Geh- und Stützapparate usw.
- Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
Zu den stationären Heilbehandlungen gehören die Allgemeinen Krankenhausleistungen und die Wahlleistungen.
Zu den Allgemeinen Krankenhausleistungen gehören der Basispflegesatz (Krankenhäuser berechnen pro Tag einer stationären Behandlung einen Basispflegesatz, der die Unterbringungs- und Verpflegungskosten abdeckt und einheitlich für ein Krankenhaus festgelegt wird) und der Abteilungspflegesatz (der Abteilungspflegesatz beinhaltet ärztliche und pflegerische Leistungen für eine Abteilung).
Wahlleistungen sind gesondert berechnete Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie für die privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung) und bedürfen, falls kein entsprechender PKV Tarif vorliegt, einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Patienten.
- Zahnärztliche Leistungen
Zu den zahnärztlichen Leistungen gehören die Zahnbehandlung (prophylaktische und konservierende Leistungen, z.B. Füllungen und Inlays), der Zahnersatz (prothetische Leistungen, z.B. Kronen, Brücken, Prothesen, Material- und Laborleistungen) und kieferorthopädische Maßnahmen (z.B. Maßnahmen zur Umformung des Kiefers).