Sonstige Zusatzversicherungen
Einkommenssicherung - Krankengeld |
|
Nach dem Haushaltsbegleitgesetz (HGB) von 1984 und dem Beitragsentlastungsgesetz von 1997 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nach Ablauf der Lohnfortzahlung, die in der Regel 6 Wochen beträgt, mit einem Einkommensverlust von ca. 25% rechnen. Der Einkommensverlust ergibt sich daraus, dass ein Krankengeld in Höhe von 70% vom Bruttoeinkommen (maximal aus 3562,- EUR in 2006) jedoch nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens gezahlt wird. Davon werden zur Zeit 13,85 % Arbeitnehmeranteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
Da die eigenen Kosten wie Lebenshaltungskosten und Miete ungeachtet der Krankheit natürlich in voller Höhe weiterlaufen, empfiehlt sich der Abschluss eines Krankentagegeldes, das im Anschluss an die Lohnfortzahlung die Einkommenslücke ausgleicht.
Hierzu ein Rechenbeispiel:
| Bruttoeinkommen |
3750,- EUR |
| Nettoeinkommen |
2250,- EUR |
| |
|
Krankengeld=
70% vom Brutto, jedoch
nicht mehr als 90% vom Netto |
|
| davon 13,85 HGB |
280,46 EUR |
| Krankengeld |
1744,54 EUR |
| Lücke durch HGB |
280,- EUR |
+
Lücke 10% vom Netto |
225,- EUR |
| = monatlicher Fehlbetrag |
505,46 EUR |
Dieses Beispiel zeigt, dass bei einem Bruttoeinkommen von 3750,- EUR dem Arbeitnehmer eine monatliche Lücke von rund 500,- EUR verbleibt.
Bei einem Bruttoeinkommen von bspw. 5800,- EUR und einem Nettoeinkommen von ca. 3250,- EUR, entsteht eine monatliche Lücke von 1170,- EUR. Bei Personen mit höherem Nettoeinkommen entsteht eine noch größere Unterdeckung.
Damit wird deutlich, dass ein Krankentagegeld erforderlich ist. Es sei denn, der Arbeitnehmer kann im Ernstfall längerfristig auf ca. 25 % seines Nettoeinkommens verzichten, auch wenn die Miete oder die Belastung für das Haus oder das Auto weiterläuft.
Vermögenssicherung - Pflegeversicherung |
|
Seit dem 01.04.1995 erbringen die Pflegekassen Leistungen für ambulante Pflege, seit dem 01.70.1996 auch für stationäre Pflege.
Die Pflegepflichtversicherung gewährleistet jedoch nur eine Grundabsicherung. So betragen die maximalen Leistungen bei stationärer Pflege 1432,- EUR, die durchschnittlichen Kosten eines Pflegeheimes belaufen sich jedoch auf ca. 3000,- EUR. Trotz Pflegepflichtversicherung verbleibt also ein erheblicher Kostenanteil, der die eigenen Mittel in den meisten Fällen deutlich übersteigen dürfte.
Um zu vermeiden, dass der Pflegebedürftigkeit das eigene Vermögen oder gar das Vermögen der Angehörigen zum Opfer fällt (über die Inanspruchnahme durch die Sozialämter) ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sehr zu empfehlen.