Stationäre Zusatztarife und ihre Bestandteile
 
Bei einem Krankenhausaufenthalt ergeben sich für den gesetzlich versicherten Patienten die folgenden Einschränkungen: Gerade bei schwer wiegenden Erkrankungen kann es jedoch für viele Patienten wichtig sein, bspw. vom Chefarzt behandelt zu werden und im Krankenhaus somit optimal betreut zu werden.

Der Komfort der Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer oder in einem Zwei-Bett-Zimmer mit der individuellen Nutzung der sanitären Anlagen, der Inanspruchnahme der Chefarztbehandlung, der größeren Ruhe zur Genesung und der Möglichkeit, zu jeder Zeit seine Angehörigen empfangen zu können, sind gute Gründe für eine stationäre Zusatzversicherung. Bei der Wahl eines stationären Zusatztarifs sollte auch darauf geachtet werden, dass auch die Mehrkosten übernommen werden, wenn der Versicherte sich für ein anderes als das vom einweisenden Arzt genannte Krankenhaus entscheidet.


Krankenhaustagegeld
 
Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen in den ersten 28 Tagen im Krankenhaus bis zu 280,- EUR zuzahlen. Im Einzelfall ist abzuwägen, ob Mehrkosten, die durch den Aufenthalt enstehen, wie z.B. Fahrkosten der Angehörigen oder der Ausfall von Einkommensbestandteilen - wie z.B. Schitzulage - durch den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung abgedeckt werden sollen. Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung kann - unabhängig vom Ausgleich für Zuzahlungen - auch als Möglichkeit angesehen werden, sich gewisse Annehmlichkeiten selbst im stationären Krankheitsfall zusätzlich zu leisten.