Tagegeldversicherungen
Krankenhaustagegeld - KHT |
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Das Krankenhaustagegeld (KHT) bietet für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Geldbetrag, der unabhängig von allen anderen Leistungen zeitlich unbegrenzt und steuerfrei gezahlt wird. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Nachweis entstandener Kosten gezahlt. Mit dem KHT können bspw. besondere Aufwendungen für die Familie, wie eine Haushaltshilfe, Eigenanteile im Krankenhaus oder Fahrtkosten der Besucher zum Krankenhaus gedeckt werden. Das Krankenhaustagegeld kann in der Regel in 5,- EUR - Stufen bis zu bestimmten Höchstgrenzen versichert werden.
Krankentagegeld - KT (Verdienstausfallversicherung) |
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Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit auf Grund von Krankheit oder Unfall und dem damit verbundenen Verdienstausfall kann ein Krankentagegeld (KT) versichert werden. Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit resultierende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgeblich für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Der Versicherte hat die Möglichkeit bei Antragstellung sogenannte "Karenztage" zu vereinbaren. Karenztage sind leistungsfreie Tage zu Beginn eines Versicherungsfalls. Das Krankentagegeld wird somit erst nach den Karenztagen ausgezahlt.
Beispiel: "Karenztage: 42" bedeutet, dass das Krankentagegeld erst mit Beginn des 43. Tages ausgezahlt wird.