Vergleich Private Krankenversicherung (PKV) - Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Nachdem Sie einen Einblick in die Grundlagen der beiden Systeme der Krankenversicherung GKV und PKV erhalten haben, zeigen wir Ihnen an dieser Stelle die maßgeblichen Unterschiede zwischen Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV) auf.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung gelten grundsätzlich das Sachleistungsprinzip und das Solidarprinzip. In der Privaten Krankenversicherung hingegen das Kostenerstattungsprinzip und das Äquivalenzprinzip.
Das Sachleistungsprinzip der GKV |
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Damit die GKV ihren Versicherten eine kostenlose Heilbehandlung und eine fast kostenlose Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln gewähren kann, schließt sie mit den Interessenverbänden der Ärzte, Krankenanstalten, Apotheker usw. Verträge ab. Dadurch werden die Mitglieder dieser Interessenverbände verpfilchtet, den GKV-Versicherten im Krankheitsfall nach Vorlage ihrer Versichertenkarte die notwendigen Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Gegenleistung aus diesen Verträgen erbringt die GKV über die Kassenärztliche Vereinigung, die anschließend mit ihren Mitgliedern abrechnet. Dieses Prozedere nennt man Sachleistungsprinzip.
Das Kostenerstattungsprinzip der PKV |
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In der Privaten Krankenversicherung wird nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip abgerechnet und nach Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip entrichtet. Der Arzt stellt nach der Behandlung eine Rechnung (sog. Liquidation) für seinen Patienten aus, die den Namen der behandelten Person, die Diagnose und die Behandlungsdaten enthält. Diese Rechnung reicht der Versicherte bei seiner privaten Krankenversicherung ein, die anhand der Angaben seine Leistungspflicht prüft und dem Versicherten daraufhin den Rechnungsbetrag überweist. Nun kann dieser die Rechnung des Arztes begleichen.
Seit dem 01. Januar 1999 können auch freiwillig in der GKV Versicherte entscheiden, ob sie das Sachleistungsprinzip für sich wünschen oder lieber das Kostenerstattungsprinzip. Wählen Sie letzteres, rechnen sie, wie ein privat Versicherter selbst mit dem Arzt ab und reichen die Rechnungen anschließend ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Das Solidarprinzip der GKV |
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Das Solidarprinzip bedeutet, dass alle Versicherten quasi in einen Topf hineinzahlen und aus diesem heraus die Leistungen finanziert werden. Für die Höhe des Beitrags wird ausschließlich das Bruttoeinkommen des Versicherten herangezogen. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand werden dabei nicht berücksichtigt.
Das Äquivalenzprinzip der PKV |
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