Zahn-Zusatztarife und ihre Bestandteile
 
Zum 01.01.2005 wurde die vertragszahnärztliche Versorgung auf ein Festzuschuss-System umgestellt. Das bedeutet, dass für jeden zahnprothetischen Befund eine Regelversorgung (z.B. Brücke) vorgesehen wird. Der Festzuschuss beträgt 50% des für die Regelversorgung festgesetzten Betrages. Er erhöht sich durch die bekannten Prophylaxe-Leistungen auf bis zu 65%.

Da die Festzuschüsse die Kosten für Material nur in begrenztem Umfang abdecken, ergibt sich häufig ein Eigenanteil, der deutlich höher ist als 50%. So können schon bei einer alltäglichen Zahnersatz-Maßnahme Kosten von mehreren 1000,- EUR auf den GKV-Versicherten zukommen.

Aus den Reihen der gesetzlichen Kassen erklingt häufig das Argument, dass diese Kosten vom Patienten durch ein rechtzeitiges Ansparen auch ohne Versicherung zu verkraften sind.Dies mag prinzipiell stimmen. Doch wer praktiziert diese Vorgehensweise konsequent? Insofern stellt das "Zwecksparen" mit einer Zahnzusatz-Versicherung sicherlich die bessere Lösung dar, sich vor hohen Kostenbelastungen im zahnärztlichen Bereich zu schützen.

Zahnzusatztarife können folgende Leistungen beinhalten:
Da die Angebote der privaten Krankenversicherungen im Zahnbereich sehr unterschiedlich sind, sollte eine detaillierte Beratung erfolgen, auf Grund dessen der Versicherte den für ihn passenden Zahnzusatz-Tarif erhält.