Versicherte Personen in der GKV | Infos 2024

Versicherte Personen in der Gesetzlichen Krankenversicherung 2024

Versicherte Personen in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Versicherte Personen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

In der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sind die sogenannten Pflichtversicherten versichert, weiterhin die freiwillig Versicherten, Familienversicherte und versicherungsfreie Personen.

Pflichtversicherte Personen in der GKV

Zu den pflichtversicherten Personen gehören Angestellte oder Arbeiter unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), Arbeitslose mit Anspruch auf Unterstützung und Sozialhilfeempfänger.

Allerdings müssen diese dann bei der gesetzlichen Krankenversicherung durch das zuständige Sozialamt angemeldet werden. Weiterhin zählen zu den pflichtversicherten Personen in der GKV Studenten unter 30 Jahren sowie Künstler und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen.

Freiwillig Versicherte in der GKV

Freiwillig Versicherte werden auch als Versicherungsberechtigte bezeichnet. Bei freiwillig Versicherten in der GKV besteht ein freiwilliges Versicherungsverhältnis, welches auf eigenen Wunsch basiert. Freiwillig Versicherte sind im Wesentlichen Selbständige, Freiberufler und Angestellte mit einem Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sowie Beamte.

Familienversicherte Personen in der GKV

Zu den familienversicherten Personen zählen in der Regel Ehepartner und Kinder. Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung sind:

der Wohnsitz der Kinder und des Ehepartners muss in Deutschland sein
Kinder dürfen noch nicht erwerbstätig sein, können aber in der Ausbildung (Auszubildende oder Studenten)

Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Wenn Personen aus den verschiedensten Gründen doch versicherungspflichtig werden sollten, können diese eine Versicherungspflichtbefreiung beantragen. Das trifft für folgende Gründe zu:

  • Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • nicht voller Erwerbstätigkeit bei Erziehungsurlaub
  • Teilzeitarbeit unter bestimmten Bedingungen
  • Antrag auf Rente
  • Beschäftigung als Arzt im Praktikum
  • Einschreibung als Student
  • wenn Arbeitslose in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren

Demnach kann ein Antrag gestellt werden, der aber binnen 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden muss. Die Befreiung ist unwiderruflich, denn die Versicherungspflicht tritt erst dann wieder ein, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird.

Beispiel: Ein Angestellter verdient über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird dadurch freiwillig versichert in der GKV und wechselt in die Private Krankenversicherung. Einige Jahre später wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze angehoben, der Angestellte liegt nun mit seinem Einkommen unter dieser Einkommensgrenze und wird dadurch wieder versicherungspflichtig. Nun hat er die Möglichkeit – sofern er mindestens 5 Jahre in der PKV versichert war -, sich per Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Beratung GKV – Gesetzliche Krankenversicherung

Gerne können wir Ihnen beim Vergleich für eine Gesetzliche Krankenversicherung behilflich sein. Senden Sie uns dafür einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir fordern für Sie bei Ihren gewünschten Krankenkassen oder Versicherern entsprechende Krankenkassen oder Private Krankenversicherung Angebote ein und vergleichen diese im Detail, um auf diese Weise das für Sie passende GKV-Angebot zu ermitteln.

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