Gesetzliche Krankenversicherung | Infos 2024

Die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung

Der heutige Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Krankenkassen erstrecken sich allerdings auf das gesamte Bundesgebiet der BRD. Allerdings wird der Grundsatz des Versicherungsschutzes durchquert durch die neuen EU-Verordnungen und dem damit verbundenen Sozialversicherungsabkommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt demzufolge auch denjenigen Personen einen Versicherungsschutz, die sich zu Zwecken der Arbeitsaufnahme oder als Urlauber im Ausland befinden.

Allerdings ist es hierbei notwendig, dass Deutschland mit diesen Ländern ein sog. Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Für eine eventuelle Behandlung im Ausland ist ein sogenannter Auslandskrankenschein erforderlich.

Heute gibt es für das Krankenversicherungswesen eine Vielzahl Versicherungsträger, die finanziell und organisatorisch unabhängig arbeiten. Der Landesaufsicht unterliegen aber hierbei die rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung.

Folgende Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sind zu nennen:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Ersatzkassen
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen
  • See-Krankenkasse
  • Knappschaftliche Krankenkasse

Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung besteht seit über 100 Jahren in Deutschland. Sie ist als Vorläufer der jetzigen Sozialversicherung anzusehen und wurde zum ersten Mal in der allgemeinen Gewerbeordnung des Landes Preußen aus dem Jahr 1845 erwähnt. Damals ließ das Land Preußen erstmalig eine Gründung von Krankenkassen zu, die für die Fabrikarbeiter des Landes zur Absicherung bei Krankheitsfällen dienen sollten.

Es wurde den Gemeinden somit ermöglicht, die jeweilig beschäftigten Hilfsarbeiter und Gesellen zu zwingen, in eine Krankenkasse einzutreten. Viele Jahre später erst wurden nach diesem vorangegangenen Beispiel die späteren Vorschriften über das Hilfskassenwesen entwickelt und verabschiedet. 1876, mit der Einführung des Gesetzes für Hilfskassen konnte man erstmals eine einheitliche Maßgabe schaffen und dies insbesondere für das gesamte Land. 1883 wurde durch das sogenannte Reichsgesetz eine gesetzliche Krankenversicherung ins Leben  gerufen, die mit dem Ziel behaftet war, besonders die Gruppe der Einkommensschwachen vor den finanziellen und wirtschaftlichen Folgen bei Krankheitsfall abzusichern und gleichzeitig zu schützen.

Der angebotene Schutz sollte jedoch durch Zwang herbeigeführt werden, denn damals lag der Prozentsatz der in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen bei etwa 10 Prozent.

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