Private Ausland Zusatzversicherung 2024 | Auslandsversicherung

Auslandsversicherung / Auslandskrankenversicherung  2024

Private Auslandsversicherung
Private Auslandsversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine unverzichtbare Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Denn Krankenkassen können nach § 18 SGB V nur noch entstandene Krankheitskosten übernehmen bei Reisen in Länder, mit denen ein sog. Sozialversicherungsabkommen besteht.

Auslandsversicherung – Sozialversicherungsabkommen

Ein Sozialversicherungsabkommen besteht mit den nachfolgenden aufgeführten Ländern.

Da sich das aber ändern kann, fragen Sie bitte unbedingt vor Ihrer Reise bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie in Ihrem Urlaubsaufenthalt versichert sind ! 

  • Belgien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich mit seinen überseeischen Departements Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion
  • Griechenland
  • Großbritannien (England) / Nordirland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Mazedonien
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen (das polnische Krankenversicherungsgesetz wird derzeit überarbeitet)
  • Portugal
  • Serbien und Montenegro
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Türkei
  • Tunesien
  • Ungarn
  • Zypern (nur griechischer Teil; mit dem türkischen Teil der Insel Zypern besteht kein Sozialversicherungsabkommen)

Auslandsversicherung – Schutz vor hohen Zuzahlungen

Trotz Sozialversicherungsabkommen kann es jedoch zu hohen Zuzahlungen kommen, da der Versicherungsschutz nur im Rahmen der im Gastland geltenden Bestimmungen gewährt wird.

Außerdem wird das Sozialversicherungsabkommen in einigen Ländern von Krankenhäusern und Ärzten nicht beachtet. Diese beiden Tatsachen führen dazu, dass im Auslandsurlaub trotz Sozialversicherungsabkommen hohe finanzielle Belastungen entstehen können.

Zu beachten ist: Die Rücktransport- und Rückführungskosten zurück nach Deutschland sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung generell ausgeschlossen.

Aus diesen Einschränkungen resultieren teilweise hohe finanzielle Risiken, deren Folgen regelmäßig in der Presse zu lesen sind, wenn z.B. wieder ein Tourist in den USA mit einer Krankenhausrechnung im 6-stelligen Bereich konfrontiert wird oder ein Urlauber auf Mallorca für den Krankenrückflug mehrere Tausend Euro zahlen muss.

Da auch den gesetzlichen Krankenkassen diese Probleme bekannt sind, empfehlen selbst sie mittlerweile ausdrücklich ihren Versicherten den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.

Beratung PKV – Private Krankenversicherung

Gerne können wir Ihnen beim Vergleich für eine Private Krankenversicherung behilflich sein. Senden Sie uns dafür einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir fordern für Sie bei Ihren gewünschten Versicherern entsprechende Private Krankenversicherung Angebote ein und vergleichen diese im Detail, um auf diese Weise das für Sie passende PKV-Angebot zu ermitteln.

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