Private Krankenhausversicherung 2024 | Krankenhaus Zusatzversicherung

Krankenhausversicherung | Stationäre Zusatzversicherung in der PKV 2024

Private Krankenhausversicherung
Private Krankenhausversicherung

Gesetzlich Versicherte, welche im Falle eines Krankenhausaufenthaltes optimal versorgt sein möchten, können als Zusatzversicherung zur GKV eine Krankenhausversicherung abschließen.

Mit Hilfe einer solchen stationären Krankenzusatzversicherung haben Versicherte Anspruch auf freie Krankenhauswahl, die Versorgung und Unterbringung im 1-Bett- oder 2-Bett-Zimmer und die Behandlung durch einen Wahlarzt bzw. einer Chefarztbehandlung.

Somit können sich GKV Versicherte die gleichen Leistungen sichern, wie PKV Versicherte.

Weshalb ist eine Krankenhaus-Zusatzversicherung sinnvoll?

Wer als GKV Versicherter in einem Krankenhaus versorgt werden muss, hat folgende Einschränkungen:

  • Der Patient wird aus Kostengründen in der Regel immer in das naheliegendste Krankenhaus eingeliefert oder überwiesen, also jenem Krankenhaus, welches in unmittelbarer Nähe zum Unfallort oder Wohnort des Versicherten liegt. Der Patient kann nicht in ein Krankenhaus nach Wunsch verlegt werden, auch nicht wenn er belegt, dass die Versorgung bspw. in einem spezialisierten Krankenhaus eine hochwertigere und zielgerichtete darstellt.
  • Der Patient hat als GKV Versicherter nur den Anspruch der Leistungen im Regelsatz und auf die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer.
  • Der gesetzlich Versicherte hat keine freie Arztwahl und kann sich also nicht aussuchen ob er vom Chefarzt oder von einem anderen Arzt behandelt wird.

Stationäre PKV Zusatzversicherungen – Vorteile

Besonders für Versicherte, welche nicht direkt in Städten oder auf dem Land leben, ist nicht immer die beste medizinische Versorgung gewährleistet, jedoch werden auch hier GKV Versicherte grundsätzlich in das nächstgelegene Krankenhaus eingeliefert. Wer in ein anderes, besseres, aber weiter entferntes Krankenhaus (bspw. einer Universitätsklinik) behandelt werden möchte, muss vorher eine Krankenhaus-Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Wer sich zudem den behandelnden Arzt aussuchen möchte und nicht vom Belegarzt sondern bspw. vom Chefarzt behandelt werden möchte, sollte dies nur mit einem bestehenden Vertrag einer Krankenhaus-Zusatzversicherung tun. Denn Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Wahlarzt bzw. Chefarzt in der Regel nicht. Und ohne eine entsprechende Stationäre Zusatzversicherung können schnell Kosten in Höhe von einigen tausend Euro entstehen, die dann aus dem eigenen Geldbeutel gezahlt werden müssen.

Beratung PKV – Private Krankenversicherung

Gerne können wir Ihnen beim Vergleich für eine Private Krankenversicherung behilflich sein. Senden Sie uns dafür einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir fordern für Sie bei Ihren gewünschten Versicherern entsprechende Private Krankenversicherung Angebote ein und vergleichen diese im Detail, um auf diese Weise das für Sie passende PKV-Angebot zu ermitteln.

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