Private Krankenversicherung Tagegeld 2024 | PKV Krankentagegeld

Tagegeld in der PKV 2024 | Krankentagegeld (KTG) und Krankenhaustagegeld (KHTG)

Private Krankenversicherung Tagegeld
Private Krankenversicherung Tagegeld

In der PKV (Private Krankenversicherung) wird beim Tagegeld unterschieden zwischen Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld.

Beim Krankenhaustagegeld wird dem Versicherten ein Betrag für jeden Tag im Krankenhaus, der vorher vereinbart worden ist, gezahlt. Dieser Betrag wird im Fall des Falles ganz gleich, ob andere Leistungen beansprucht werden, gezahlt.

Die Auszahlung ist steuerfrei und zeitlich unbegrenzt, ebenso erfolgt die Auszahlung, ohne das der Versicherte einen Nachweis über die Kosten erbringen muss.

Krankenhaustagegeld in der PKV – KHTG

Mit dem Krankenhaustagegeld können Aufwendungen für Familienangehörige wie Haushaltshilfen beglichen werden oder man verwendet das Krankenhaustagegeld für entstehende Fahrtkosten beziehungsweise auch für die Eigenanteile im Krankenhaus. Versichert wird das Krankenhaustagegeld in den 5-Euro-Stufen bis zu einem Betrag, der in der Police festgehalten wurde. Hierbei spricht man auch von dem Höchstbetrag für das Krankenhaustagegeld.

Das Krankenhaustagegeld wird ohne Nachweis entstandener Kosten gezahlt. Mit dem KHT können bspw. besondere Aufwendungen für die Familie, wie eine Haushaltshilfe, Eigenanteile im Krankenhaus oder Fahrtkosten der Besucher zum Krankenhaus gedeckt werden.

Das Krankenhaustagegeld kann in der Regel in 5,- EUR – Stufen bis zu bestimmten Höchstgrenzen versichert werden.

Krankentagegeld in der PKV – KTG

Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine Verdienstausfallversicherung, die dann gezahlt wird, wenn ein Krankheitsfall auftreten sollte und der Versicherte arbeitsunfähig geworden ist. Dieses Geld darf aber mit den zusätzlich erfolgten Leistungen wie Krankengeld das Nettoeinkommen des Versicherten nicht überschreiten. Hier spielt vor allen Dingen bei der Berechnung des Nettoverdienstes der Durchschnittsverdienst des vergangenen Jahres eine Rolle.

Weiterhin kann angemerkt werden, dass auch Karenztage vereinbart werden können. Dabei handelt es sich um die leistungsfreien Tage, die meist zu Beginn des Versicherungsfalles vereinbart werden, demnach wird das Krankentagegeld erst nach den Karenztagen zur Auszahlung gebracht.

Beratung PKV – Private Krankenversicherung

Gerne können wir Ihnen beim Vergleich für eine Private Krankenversicherung behilflich sein. Senden Sie uns dafür einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir fordern für Sie bei Ihren gewünschten Versicherern entsprechende Private Krankenversicherung Angebote ein und vergleichen diese im Detail, um auf diese Weise das für Sie passende PKV-Angebot zu ermitteln.

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