Versicherte Personen in der PKV | Infos 2024

Versicherte Personen in der Privaten Krankenversicherung 2024

Private Krankenversicherung Versicherte Personen
Versicherte Personen in der Privaten Krankenversicherung

In Deutschland können sich grundsätzlich alle Menschen mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Sie bietet zum Beispiel für Personen, die gesetzlich versichert sind ebenso eine Absicherung an, wenn diese bessere Leistungen haben möchten.

Da eine Doppelversicherung jedoch aufgrund der finanziellen Kosten in der Regel keinen Sinn macht, wird die PKV als Vollkostenversicherung generell als substitutive Krankenversicherung (zur GKV) eingesetzt.

Die wesentlichen Zielgruppen für die PKV sind Selbständige, Freiberufler, Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, auch Einkommensgrenze genannt) und Beamte bzw. beihilfeberechtigte Personen. Bei Beamten macht die Private Krankenversicherung besonders Sinn, da nur derjenige Teil der Kosten abgesichert werden muss, welcher nicht über die Beihilfe gedeckt ist.

Selbständige in der PKV

Selbständige haben in der Krankenversicherung die Wahl, ob sie sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichern. Für Selbständige gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht, so dass auch ein Selbständiger unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in die Private Krankenversicherung wechseln kann. Entscheidet sich ein Selbständiger aber in der GKV zu bleiben, gilt auch für ihn die Beitragsbemessungsgrenze zur Berechnung der GKV Beiträge.

Da Selbständige grundsätzlich freiwillig in der GKV versichert sind, können sie jederzeit einen Wechsel von der GKV in die PKV vollziehen. Die Versicherungszeiten in der GKV werden dabei auf die Wartezeiten in der PKV angerechnet, so dass in der Regel keinerlei Wartezeiten zu beachten sind und der Versicherungsschutz somit unmittelbar einsetzt.

Da Selbständige keinen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber erhalten wie es bei Angestellten der Fall ist, bieten viele private Krankenversicherer spezielle Tarife für Selbständige an, mit denen eine preisgünstige Absicherung möglich ist. Später ist es möglich, den Versicherungsschutz mit höherwertigen Leistungen aufzubessern.

PKV – Angestellte über der JAEG (Einkommensgrenze) – Höherverdienende Angestellte

Angestellte können entweder pflichtversichert oder freiwillig versichert in der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) sein. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen diesen Möglichkeiten ist das Einkommen. Liegt das Einkommen, also das Bruttojahreseinkommen über der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), gilt der Angestellte als freiwillig versichert in der GKV. Unter diesen Umständen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende möglich. Berufsanfänger können in die PKV wechseln, wenn das Einkommen voraussichtlich über der JAEG liegt.

Angestellte unterhalb der JAEG gelten als Pflichtmitglied bzw. Pflichtversicherte in der GKV und können somit nicht in die Private Krankenversicherung wechseln. Sowohl für pflichtversicherten GKV Mitglieder als auch für freiwillig Versicherte gilt, dass sich der Beitrag als Prozentsatz (Beitragssatz der GKV) vom Einkommen bemisst.

PKV – Beamte – Beihilfeberechtigte Personen

Beamte oder beihilfeberechtigte Personen haben in der Krankenversicherung aufgrund des Zuschusses ihres Dienstherrn einen Sonderstatus. Durch die Beihilfe müssen in der Krankenversicherung nur noch die Restkosten privat abgesichert werden, so dass Beamte – anders als Arbeitnehmer – nur einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlungen oder Medikamente tragen.

Der Zuschuss des Dienstherrn zu den medizinischen Kosten kann zwischen 50% und 80% betragen und richtet sich nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Beihilfeträger (Bund oder entsprechendes Bundesland). So gelten für Bade-Württemberg bspw. andere Beihilferegelungen als für Hessen oder Bayern. Durch die sog. Fürsorgepflicht des Dienstherrn erhalten auch Familienangehörige der beihilfeberechtigten Person die Beihilfe, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Beamte haben (wie Selbständige oder Freiberufler) grundsätzlich die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern und können sich somit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dies macht jedoch in der Regel keinen Sinn, da auch bei Beamten der Beitrag als Prozentsatz des Einkommens bemessen wird, jedoch in diesem Fall der Dienstherr keinen Zuschuss zum Beitrag zahlt (wie es bei Angestellten der Fall ist).

Somit zahlen Beamte den vollen GKV Beitrag, obwohl ihr Dienstherr sich zu 50% bis 80% an den Kosten für Behandlungen und Medikamenten beteiligt und die GKV nur lediglich 20% bis 50% der Restkosten erstatten muss. Somit ist die GKV für Beamte aus wirtschaftlicher Sicht keine sinnvolle Alternative zur PKV. Dies belegt die Tatsache, dass die allermeisten Beamten (auch Politiker) in der PKV versichert sind.

Beratung PKV – Private Krankenversicherung

Gerne können wir Ihnen beim Vergleich für eine Private Krankenversicherung behilflich sein. Senden Sie uns dafür einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir fordern für Sie bei Ihren gewünschten Versicherern entsprechende Private Krankenversicherung Angebote ein und vergleichen diese im Detail, um auf diese Weise das für Sie passende PKV-Angebot zu ermitteln.

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